Welfenstrom hat ganz recht, eigentlich ist das Sache deines Steuerberaters, nur der weiß um alle Gegebenheiten Bescheid.
Niemand, erst recht nicht ein Forum für PV & Co. kann dir steuerrechtliche Fragen adäquat beantworten.
Aufgrund meines Berufsstandes kenne ich mich zufällig ganz gut aus mit Steuern und Co., kann jedoch keinen Steuerberater ersetzen, das gleich vorweg.
Die Situation sieht momentan wie folgt aus (nochmals, keine Gewähr):
Es können bis zu
"....40% der Anschaffungskosten einer Fotovoltaikanlage VOR der Anschaffung als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden.
Außerdem kann die gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer von Finanzamt erstattet werden. Die laufenden Kosten können als Betriebsausgaben angegeben werden."*Dies gilt allerdings
nicht wenn du als Kleinunternehmer angemeldet bist.
Obwohl du nur eine Photovoltaikanlage betreibst gelten sämtliche Rechte und Pflichten zur Gewinnermittlung und Umsatzsteuer, die auch Fabrikanten oder Händler haben, da gibt es keine Ausnahme für dich.
Wie ermittle ich den Eigenverbrauch umsatzsteuerlich?Alle Anlagen die
vor dem 31.3.2012 in Betrieb genommen wurden bekommen vom Stromanbieter auch den selbst verbrauchten Strom vergütet.
Der Eigenverbrauch stellt eine Rücklieferung dar, über die dir der Strombetreiber eine Rechnung stellt.
Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch wird hier umsatzsteuerlich nicht mehr fällig.
Diese Regelung gilt nicht wenn die Anlage erst nach genanntem Datum in Betrieb genommen wurde, du musst daher die Umsatzsteuer für den selbst verbrauchten Strom ans Finanzamt abführen.
Den zu versteuernden Gewinn deiner Anlage ermittelst du wie folgt**:
Möglichkeit 1: Pauschale ErmittlungDie Finanzämter erlauben es, dass Sie für den Eigenverbrauch pauschal 20 Cent je Kilowattstunde (kWh) bei der Gewinnermittlung als Betriebseinnahme ansetzen.Möglichkeit 2: Wiederbeschaffungswert ansetzenDa der pauschale Ansatz von 20 Cent je Kilowattstunde für den Eigenverbrauch in der Gewinnermittlung für die Fotovoltaikanlage nicht unbedingt der günstigste Weg ist, kann der zu versteuernde Eigenverbrauch auch anhand der Wiederbeschaffungskosten ermittelt werden. Das ist der Preis, den Sie bezahlen müssen, wenn Sie aus dem Netz des Energieversorgers Strom beziehen.Möglichkeit 3: Eigenverbrauch auf Grundlage der HerstellungskostenDie Finanzverwaltung lässt die Ermittlung des Eigenverbrauchs bei einer PHotovoltaikanlage auch nach den Herstellungskosten zu. Dazu sind die Betriebsausgaben inklusive Abschreibung und Zinsen bei Finanzierung zu ermitteln und der prozentuale Anteil des Eigenverbrauchs.HINWEIS:Der Kaufpreis der Photovoltaikanlage ist grundsätzlich auf 20 Jahre verteilt abzuschreiben.
Das sollte etwas Klarheit verschafft haben.
Nochmals der Hinweis dass dir jedoch nur dein Steuerberater eine rechtsverbindliche Aussage geben kann.
Mit Grüßen,
Jochen
*Quelle
https://www.zbo.de/erneuerbare-energien/solarenergie.html**Quelle
https://www.steuern.de/photovoltaikanlage.html