Hallo,
das einige VNBs es mit der Bezahlung des eingespeisten Stromes nicht immer eilig haben, kann man ja in verschiedenen Foren gelegentlich lesen. So habe auch ich festgestellt, das E.ON Avacon selten den gesetzten Zahlungstermin eingehalten hat.
Zu Anfang habe ich es noch mit freundlichen Anrufen versucht, was aber keine Besserung brachte. Als nächstes habe ich dann Mahnungen geschrieben. Als Reaktion kam ein Schreiben, wo man sich dafür entschuldigte. Aber ohne es zu versäumen, auf die doch schwierige Situation der VNBs wegen des EEG hinzuweisen. So würden die VNBs die Gelder für den EEG-Strom auch erst sehr spät bekommen unddas EEG es doch wohl nicht wollte, dass sie erst in Vorleistung treten sollten. Aber, das sie ja zu den Guten gehören, wollten die die Rechnungen um den 10. des Folgemonats bezahlen. Die in Ansatz gebrachten Mahnkosten wurden dann auch mal bezahlt.
Trotz der Zusicherung, die Rechnungen nun pünktlich zu bezahlen, trafen die Zahlungen weiterhin mit deutlicher Verspätung ein. Auf weitere Mahnungen wurde nicht mehr gesondert reagiert. Da es mir nicht wirklich Spaß bereitet, Mahnungen zu schreiben, die den Schuldner nicht interessieren, bin ich auf das gerichtliche Mahnverfahren ausgewichen.
Nachdem der erste Mahnbescheid zugestellt war, erreichte mich wieder ein Schreiben, wo man sich für die verspätete Zahlung entschuldigte und wieder die zukünftigen Zahlungen um den 10. des Folgemonates leisten wollte.
Aber wie man sich fast schon denken kann, wurde das beantragen von Mahnbescheiden für mich zur monatlichen Aufgabe und E.ON Avacon hat dann auch gezahlt. Bis zu dem Zeitpunkt, wo auch ein Mahnbescheid bei E.ON Avacon keine Reaktion mehr hervorrief.
Anfang Juni habe ich nun beim zuständigen Amtsgericht in Uelzen für zwei überfällige Mahnbescheide den Vollstreckungsbescheid beantragt, welcher wohl auch schon ausgestellt wurde.
Immerhin konnte ich schon Geldeingänge verbuchen, wobei mir die Zuordnung doch schwer fällt. E.ON Avacon hat die Angewohnheit, bei ihren Zahlungen jede Menge Texte mit anzugeben, aber meine Rechnungsnummern oder Aktenzeichen zu vermeiden. Auch werden gerne Rechnungsbeträge aus verschiedenen Rechnungen verschiedener Objekte zusammen gefasst.
Auch liegt mir inzwischen ein Schreiben einer Rechtsanwältin vor, wonach sie unter kurzer Fristsetzung die Vollstreckungsbescheide ausgehändigt haben will. Nur, mir liegen sie noch nicht vor. Auch wäre erst zu prüfen, ob auch wirklich alle Forderungen ausgeglichen sind.
Es bleibt Spannend.
Harald

